Energieausweis

 

 

 

 

Ab 1. Jänner 2009 muss laut Energieausweisvorlagegesetz bei Verkauf und auch bei Vermietung von Immobilien dem Käufer bzw. Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden, der nicht älter als 10 Jahre sein darf.

Der Energieausweis beschreibt den Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit. Durch eine einheitliche Darstellung über Kennzahlen wird der Bedarf eines Wohnobjekts unabhängig vom individuellen Benutzerverhalten berechnet und so eine objektive Bewertung möglich. Es ist davon auszugehen, dass durch die bessere Vergleichbarkeit der Wert von Gebäuden mit sehr geringem Energieverbrauch steigen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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